Antrag eines Schülers, eines Betriebes oder von Erziehungsberechtigten auf Beurlaubung eines Schülers/Auszubildenden vom Unterricht

Hinweise:

Die Befreiung vom Unterricht ist schulrechtlich geregelt. Auch dem Schulleiter sind dadurch enge Grenzen gesetzt.

  1. Anträge bedürfen eines besonderen Grundes.
  2. Der Grund sollte einen positiven Bezug zur Ausbildung aufweisen.
  3. Der Grund ist schriftlich und überzeugend nachzuweisen.

 

Positive Beispiele (Zustimmung möglich):

  • Ein Betrieb möchte einen Azubi eine Woche auf Schulung schicken; dabei würden 2 Berufsschultage ausfallen.
  • Triftiger privater Grund, Unterrichtsbefreiung auf wenige Stunden begrenzt:
    Eine Schülerin möchte an der Beerdigung der Großmutter teilnehmen und deshalb die 5. und 6. Stunde beurlaubt werden

 

Negative Beispiele (Keine Zustimmung):

  • Ein Betrieb legt seine Betriebsferien in die Zeit vom 15.-30. Mai.
  • Eine Schülerin möchte sich vor den Ferien für 10 Tage beurlauben lassen, um in Las Vegas zu heiraten.

Antragsformular